Qualitätskontrolle

Um eine langfristige Dichtigkeit, strukturelle Stabilität und thermische Leistung von Isolierglaseinheiten (IGUs) sicherzustellen, müssen alle Zubehörteile – einschließlich Aluminium-/Edelstahl-Abstandshalter, Eckschlüssel, Molekularsieb-Trockenmittel, Butyl-Dichtungsmittel, sekundäre Dichtungsmittel (Polysulfid/Silikon), Warm-Edge-Abstandshalter und Dichtungsstreifen – den folgenden Qualitätskontrollanforderungen entsprechen.

1. Distanzstücke und Eckschlüssel
Die Abmessungen der Abstandshalter (Wandstärke, Höhe, Breite) müssen den Zeichnungstoleranzen entsprechen (Wandstärke ±0,05 mm). Die Schnittenden müssen gratfrei und rechtwinklig sein. Aluminium-Abstandshalter erfordern eine eloxierte oder korrosionsbeständige Oberflächenbehandlung, frei von Öl, Korrosionsflecken oder Kratzern. Eckschlüssel müssen eng am Abstandshalter anliegen; Montagespalte ≤0,3 mm sind zulässig.

2. Molekularsieb-Trockenmittel
Für IGUs ist nur Trockenmittel vom Typ 3A zulässig. Feuchtigkeitsgehalt bei Lieferung ≤1,5 ​​% (typischerweise 1,0 %–1,5 %). Nach dem Öffnen muss die Packung innerhalb von 45 Minuten verbraucht werden; Eventuelle Reste sind sofort wieder zu verschließen und dürfen niemals über Nacht verwendet werden. Staubgehalt ≤0,5 Gew.-%.

3. Dichtstoffe

  • Butyldichtmittel(Primärdichtung): Die extrudierte Raupe muss durchgehend, blasenfrei und gleichmäßig sein. Die Haftung an Glas und Abstandhalter bleibt bei –30 °C bis +80 °C erhalten, ohne zu reißen oder zu fließen.

  • Sekundärdichtmittel(Polysulfid oder Silikon): Das Mischungsverhältnis der beiden Komponenten muss innerhalb einer Gewichtstoleranz von ±5 % liegen. Topfzeit und Klebfreiheit müssen chargenweise geprüft werden. Die Aushärtehärte (Shore A 20–40) und die UV-Alterungsbeständigkeit müssen den Spezifikationen entsprechen.

4. Chargenrückverfolgbarkeit und Dokumentation
Auf allen Zubehörteilen müssen deutliche Etiketten angebracht sein: Name, Spezifikation, Chargennummer, Produktionsdatum, Nettoinhalt und Lagerbedingungen. Eine Vermischung unterschiedlicher Chargen oder Lieferanten ist verboten. Jeder Lieferung muss ein Analysezertifikat (chargenspezifisch) sowie ein Prüfbericht eines Dritten (mindestens jährlich) beiliegen.

5. Lagerung und Handhabung
An einem trockenen (Luftfeuchtigkeit ≤60 %), kühlen (5–30 °C) und schattigen Ort lagern. Trockenmittel und Butyl müssen von flüchtigen Lösungsmitteln (z. B. Alkohol, Aceton) ferngehalten werden.

Nicht konformes Zubehör wird umgehend zurückgewiesen. Für eine vollständige Rückverfolgbarkeit müssen regelmäßige Prozessaudits und Eingangskontrollprotokolle geführt werden.

Zertifikate